Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BVI Bauausführung & Service Gesellschaft mbH & Co. KG

Friedenstraße 9a
25451 Quickborn

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der BVI Bauausführung & Service Gesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend “Auftragnehmer”) und ihren Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Leistungen

Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweils schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Alternativ kann die Abrechnung nach Bauabschnitten oder innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen – je nach Projektumfang und Absprache mit dem Auftraggeber.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige Mahngebühren zu berechnen.

5. Ausführungsfristen

Ausführungstermine und -fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, unvorhersehbare Ereignisse oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängert sich die Frist angemessen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und ggf. Zugang zur Baustelle zu ermöglichen.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung durch den Auftraggeber abzunehmen. Wird die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung schriftlich verweigert oder wird die Leistung genutzt, gilt sie als abgenommen.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen gemäß § 13 VOB/B vier Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche zwingende Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) besteht.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Quickborn.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: Juli 2025